Beschluss (GASP) 2022/154 des Rates vom 3. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Der Beschluss 2011/72/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32022D0154
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