Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage in Mali sollten fünf Personen in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 enthaltenen Listen der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
Angesichts der weiterhin sehr ernsten Lage in Mali sollte eine Person in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2017/1775 enthaltene Liste der natürlichen und…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten sechs Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten 19 Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten neun Personen und sieben Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP…
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten 11 Personen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP…
In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten zehn Personen und zwei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.