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Das Eurosystem sollte die in diesem Beschluss vorgesehene Änderung der Bezugsgröße in Bezug auf am oder nach dem 1. Oktober 2022 abgewickelte Transaktionen anwenden.
Der Beschluss EZB/2007/1 wird mit Wirkung vom 1. November 2020 aufgehoben. Bezugnahmen auf den Beschluss EZB/2007/1 gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden…
Im Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) wird folgender Artikel 4a eingefügt: Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße In die in Artikel 4 Absatz…
Daher ist es erforderlich, entsprechende Anpassungen des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) umzusetzen, der ab dem 20. März 2023 gelten sollte. Der…
Um Rechtsicherheit zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Änderungen ab dem in Artikel 24 Absatz 3 des Beschlusses (EU) 2020/637 angegebenen Datum, d. h.…
Der Beschluss (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) sollte daher entsprechend geändert werden —
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2022/2250 (EZB/2022/39) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss unverzüglich in Kraft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.