Erwägungsgrund 1 32022D1613
Am 22. Juni 2022 beschloss der EZB-Rat, das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (corporate sector purchase programme — CSPP) zu ändern, um die CSPP-Bezugsgröße zugunsten von Emittenten mit einer besseren Klimaleistung „umzuschichten“. In diesem Zusammenhang hat der EZB-Rat präzisiert, dass „umschichten“ bedeutet, dass in der Bilanz des Eurosystems der Anteil der Wertpapiere, die von Unternehmen mit einer besseren Klimaleistung ausgegeben werden, im Vergleich zum Anteil der Wertpapiere, die von Unternehmen mit einer schlechteren Klimaleistung ausgegeben werden, erhöht wird. Darüber hinaus hat der EZB-Rat die Einführung von Beschränkungen der Restlaufzeit von Anleihen von Emittenten mit einer schlechteren Klimaleistung beschlossen. Die Klimaleistung von Emittenten sollte anhand ihrer Treibhausgasemissionen, des Ambitionsniveaus ihrer CO2-Reduktionsziele und ihrer klimabezogenen Offenlegungen gemessen werden. Die Klimaleistung von Emittenten sollte bewertet und die Faktoren für eine Umschichtung unter Anwendung der vom EZB-Rat genehmigten Methode bestimmt werden.