Art. 2 32022D1682BESCHLUSS (GASP) 2022/1682 DES RATES vom 29. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2022.
Art. 2 32017D2162BESCHLUSS (GASP) 2017/2162 DES RATES vom 20. November 2017 zur Änderung des Beschlusses 2013/233/GASP über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Dezember 2017.
Art. 5 32022D1165BESCHLUSS (EU) 2022/1165 DES RATES vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D0166BESCHLUSS (GASP) 2025/166 DES RATES vom 27. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D2516BESCHLUSS (EU) 2025/2516 DES RATES vom 4. Dezember 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei eingesetzten Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur gegenseitigen Anerkennung des Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte der Union und des Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte der Republik Türkei zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.