Erwägungsgrund 4 32022D1625
Infolgedessen und um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten daher alle Bezugnahmen auf den Direktor des CPCC in geltenden Beschlüssen des Rates zur Einleitung einer zivilen Krisenbewältigungsmission ab dem 16. September 2022 als Bezugnahmen auf den geschäftsführenden Direktor des CPCC verstanden werden. Künftige Beschlüsse des Rates zur Einleitung einer zivilen Krisenbewältigungsmission sollten vorsehen, dass der geschäftsführende Direktor des CPCC die Funktion des Zivilen Operationskommandeurs ausübt —