Beschluss (GASP) 2022/164 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 3. Februar 2022 über die Aktivierung der sekundären exekutiven Aufgabe der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta), zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen vor der Küste Somalias beizutragen (ATALANTA/2/2022)
Gemäß Artikel 2b Absatz 3 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP aktiviert das Politische und Sicherheitspolitische Komitee diese sekundäre exekutive Aufgabe, sobald der Befehlshaber der EU-Operation meldet, dass Atalanta über die zur Durchführung der in jenem Artikel genannten Aufgaben erforderlichen Mittel verfügt.
Erwägungsgrund 2 32022D0164
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