Beschluss (EU) 2022/1664 des Rates vom 20. September 2022 über den Abschluss des Rahmenabkommens im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32022D1664
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