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Der Beschluss (GASP) 2020/1656 wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt: „g) Unterstützung der Ukraine bei der Aufrechterhaltung ihres Systems der nuklearen Sicherung.“
Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Der Anhang wird wie folgt geändert:
In Rubrik 3 erhält der Titel des Projekts 2 folgende Fassung: „Projekt 2: Konzeptpapier zur Anwendung physischer Schutzmaßnahmen in Zeiten von COVID-19“
Die folgende Rubrik wird eingefügt „7. Rubrik 7: Unterstützung der Ukraine im Bereich der nuklearen Sicherung Hintergrund Wie der Generaldirektor der IAEA in seinen beiden zusammenfassenden Berichten vom 28. April und vom 6. September 2022 über nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Sicherungsmaßnahmen in der Ukraine darlegte, ist die Lage in der Ukraine beispiellos, da es zum ersten Mal zu einem militärischen Konflikt gekommen ist, der auch die Anlagen eines umfangreichen, etablierten Nuklearprogramms erfasst hat, zu denen in diesem Fall auch der Ort des Unfalls im Kernkraftwerk (KKW) von Tschernobyl im Jahr 1986 gehört. Unmittelbar seit Beginn des Konflikts überwacht die IAEO die Sicherung der kerntechnischen Anlagen der Ukraine und ihrer radioaktiven Strahlenquellen. Militärische Handlungen haben die Sicherung von Strahlenquellen beeinträchtigt, Infrastrukturen bei der Neutronenquelle der Ukraine und anderen kerntechnischen Anlagen zerstört, Abfalldeponien beschädigt, die Gefahr von Kollateralschäden in Kernkraftwerken mit sich gebracht und sich in mehrfacher Hinsicht negativ auf das KKW Tschernobyl und seine Sperrzone und das KKW Saporischschja sowie auf deren Personal ausgewirkt. Die IAEO hat schrittweise in enger Zusammenarbeit mit der Ukraine Fortschritte bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs erzielt, und die ersten notwendigen Schritte im Hinblick auf das Ziel unternommen, ein höchstmögliches Maß an Sicherung in den kerntechnischen Anlagen der Ukraine zu gewährleisten. Im März 2022 wurde vonseiten der IAEO und ihren ukrainischen Partnern eine Einigung über den Umfang der technischen Unterstützung und Hilfe für die Ukraine im Hinblick auf die Sicherung sowie darüber erzielt, dass die IAEO in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die zentrale Anlaufstelle für diese technische Hilfe sein wird. Das umfassende Hilfsprogramm wird technische Fernunterstützung, technische Hilfe vor Ort, Lieferung von Ausrüstung und die Bereitschaft, erforderlichenfalls rasch Hilfe zu leisten, umfassen. Die eingehende Bewertung des Sicherungsbedarfs der Ukraine, einschließlich der Lieferung von Ausrüstung, ist im Gange. Es sind Mittel für die weitere Bereitstellung der Hilfe erforderlich. In Bezug auf die nukleare Sicherheit führte die Situation zu beispiellosen Herausforderungen in Bezug auf die physische Integrität kerntechnischer Anlagen und die Strukturen, Systeme und Komponenten, die dem System der nuklearen Sicherung in bestehenden kerntechnischen Anlagen in der Ukraine zugrunde liegen. Ebenfalls Rechnung zu tragen ist der physischen Integrität der Anlagen und der Funktionsfähigkeit der für die Sicherung in anderen Anlagen und bei anderen Tätigkeiten wichtigen Systeme, bei denen Kernmaterial oder radioaktives Material für Forschung, Medizin, Industrie und ähnliche Zwecke verwendet wird. Weitere Missionen werden erforderlich sein, um den Bedarf an nuklearer Sicherung umfassend zu bewerten. Ziele Mit diesem Projekt soll die Ukraine bei der Aufrechterhaltung ihres Systems der nuklearen Sicherung unterstützt werden. Zu erreichende Ziele 1. Ermittlung und Bewertung der Bedürfnisse der Ukraine im Bereich der nuklearen Sicherung, gegebenenfalls auch durch Expertenmissionen. 2. Beschaffung von Ausrüstung, die für die Sicherung von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen und von in Gebrauch oder Lagerung befindlichem radioaktivem Material sowie von zugehörigen Anlagen erforderlich ist, gegebenenfalls ergänzt durch entsprechende Schulungen. Dazu gehört auch die Instandsetzung, Stärkung und Modernisierung bestehender Systeme zum physischen Schutz. 3. Bereitstellung von Unterstützung der zuständigen Behörde der Ukraine seitens der IAEO bei der Wiedererlangung der Verwaltungskontrolle über radioaktive Quellen, für die keine Verwaltungskontrolle gegeben ist. Ergebnis Verbesserte Umsetzung des Systems der nuklearen Sicherung in den kerntechnischen Anlagen der Ukraine sowie in Bezug auf Kernmaterial und radioaktives Material, zugehörige Anlagen und damit verbundene Tätigkeiten. In Zusammenarbeit mit der Ukraine Aufrechterhaltung einer stets aktuellen und genauen Bewertung des von der IAEO zu deckenden nationalen Bedarfs im Bereich der nuklearen Sicherung.“
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