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Ferner ist es angezeigt, eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen und vom Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe, von Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen, die ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, auf dem Seeweg in Drittländer vorzusehen, wenn sie zu einem Preis erworben werden, der der Preisobergrenze entspricht oder darunter liegt. Mit dieser Ausnahme sollten nachteilige Auswirkungen auf die Energieversorgung von Drittländern abgemildert und durch außergewöhnliche Marktbedingungen verursachte Preiserhöhungen verringert und gleichzeitig die russischen Öleinnahmen begrenzt werden. Eine solche Ausnahme sollte zeitlich befristet sein, um sicherzustellen, dass sie angemessen bleibt, und kann verlängert werden, falls dies aus Bedürfnissen der Energieversorgungssicherheit des Drittlands gerechtfertigt ist. Die Anwendung dieser Ausnahme vom Preisobergrenzenmechanismus würde sich auf ein Bescheinigungsverfahren stützen, das es den Wirtschaftsbeteiligten der Lieferkette von auf dem Seeweg befördertem russischem Öl ermöglichen würde nachzuweisen, dass dieses zu einem Preis erworben wurde, der der Preisobergrenze entspricht oder darunter liegt. Die Kommission würde in enger Abstimmung mit dem Rat Leitlinien zur Präzisierung der praktischen Aspekte der Anwendung von Preisobergrenzen veröffentlichen, um eine einheitliche Anwendung zu erleichtern und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Union und weltweit zu ermöglichen.
Die Preisobergrenze sollte auf die Beförderung von Rohöl und bestimmten Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg in Drittländer sowie auf die Bereitstellung damit…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 wird eine Ausnahme vom Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen…
Der Rat hat am 6. Oktober 2022 den Beschluss (GASP) 2022/1909 angenommen, mit dem eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen und…
Angesichts der Lage und unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf deren erwartete Ergebnisse, der internationalen Befolgung des…
Am 6. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1909 angenommen, mit dem eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen und…
Der Rat hat am 6. Oktober 2022 den Beschluss (GASP) 2022/1909 angenommen, mit dem eine Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.