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Die ZKR soll in den kommenden Monaten im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (im Folgenden „RheinSchPersV“) annehmen, mit dem der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung getragen wird. Damit die gemäß der Verordnung ausgestellten Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher auf den Binnenwasserstraßen der Union gültig sind, müssen die Anforderungen der RheinSchPersV mit denen dieser Richtlinie übereinstimmen.
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (im Folgenden „ZKR“) zu vertreten ist, besteht darin, der Annahme einer…
In Anbetracht der seit 2003 bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Union und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), die zur Gründung des…
In der Richtlinie (EU) 2017/2397 wird zwar anerkannt, dass der Rechtsrahmen der Union und der der ZKR nebeneinander bestehen, doch darf die Wirksamkeit der…
In Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 und Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/473 ist ferner vorgesehen, Informationen über gemäß…
Die Schweiz stellt Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher oder Bordbücher auf der Grundlage der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein nach…
Die Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Übergangsmaßnahmen, mit denen gewährleistet werden soll, dass vor dem Ablauf der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.