Erwägungsgrund 1 32022D1928
Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 teilte Irland gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 förmlich seinen Wunsch mit, die Verordnung (EU) 2022/585 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein.
Mit Schreiben vom 14. Juli 2022 teilte Irland gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 förmlich seinen Wunsch mit, die Verordnung (EU) 2022/585 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein.