Beschluss (EU) 2022/1928 der Kommission vom 11. Oktober 2022 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Um die frühestmögliche Anwendung der Verordnung (EU) 2022/585 zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Irland die darin vorgesehene Flexibilität in vollem Umfang nutzen kann, sollte vorgesehen werden, dass die Beteiligung Irlands ab dem Zeitpunkt der förmlichen Mitteilung seines Wunsches, die Verordnung (EU) 2022/585 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein, wirksam ist.
Erwägungsgrund 3 32022D1928
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