Art. 2 32022D1932Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-CTC im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32015D0771BESCHLUSS (EU) 2015/771 DES RATES vom 7. Mai 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) dieses Abkommens
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Gemischten Ausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 3 32023D1313BESCHLUSS (EU) 2023/1313 DER KOMMISSION vom 22. Juni 2023 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen des Anhangs 14-B des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das im Anhang beigefügte Änderungsabkommen in Form des Beschlusses des Gemischten…
Art. 2 32015D0765BESCHLUSS (EU) 2015/765 DES RATES vom 7. Mai 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32015D0710BESCHLUSS (EU) 2015/710 DES RATES vom 21. April 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 1 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.