Erwägungsgrund 3 32023D1313
Auf Ersuchen der Vertragsparteien hat die Union gemäß Artikel 14.30 Absatz 1 das Einspruchsverfahren und die Prüfung von 14 zusätzlichen geografischen Angaben Japans abgeschlossen und hat Japan das Einspruchsverfahren und die Prüfung von 28 zusätzlichen geografischen Angaben der Union abgeschlossen.