Erwägungsgrund 2 32022D0568BESCHLUSS (EU) 2022/568 DES RATES vom 4. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Zollfragen und Handelserleichterungen im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Sonderausschusses für Zollfragen und Handelserleichterungen zu vertretenden Standpunkt
Der Sonderausschuss für Zollfragen und Handelserleichterungen wurde gemäß Artikel 50 Absatz 1 des Abkommens eingesetzt.
Erwägungsgrund 2 32015D0155BESCHLUSS (EU) 2015/155 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Warenhandel“ hinsichtlich der Festlegung von Bestimmungen für die Verwaltung von Zollkontingenten zu vertreten ist
Der Handelsausschuss hat gemäß Artikel 15.2 des Abkommens Sonderausschüsse eingesetzt. Der Ausschuss „Warenhandel“ des Artikels 2.16 des Abkommens ist einer…
Erwägungsgrund 4 32015D0155BESCHLUSS (EU) 2015/155 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Warenhandel“ hinsichtlich der Festlegung von Bestimmungen für die Verwaltung von Zollkontingenten zu vertreten ist
Gemäß Artikel 15.2 des Abkommens hat der Handelsausschuss Sonderausschüsse eingesetzt. Gemäß Artikel 2.16 des Abkommens ist der Ausschuss „Warenhandel“ einer…
Erwägungsgrund 3 32022D1952Gemäß dem Abkommen gibt sich der Sonderausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 2 32021D2233BESCHLUSS (EU) 2021/2233 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2021 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8893)
Mit Artikel 16.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem in Fällen, die in diesem Abkommen ausdrücklich vorgesehen sind,…
Erwägungsgrund 2 32022D1976BESCHLUSS (EU) 2022/1976 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Union in dem durch das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Der Handelsausschuss wurde durch das Abkommen eingerichtet.