Erwägungsgrund 3 32022D0568BESCHLUSS (EU) 2022/568 DES RATES vom 4. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Zollfragen und Handelserleichterungen im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Sonderausschusses für Zollfragen und Handelserleichterungen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe f des Abkommens gibt sich der Sonderausschuss für Zollfragen und Handelserleichterungen eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32018D1062BESCHLUSS (EU) 2018/1062 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss, der mit dem umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses und der Sonderausschüsse zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 26.2 Absatz 4 des Abkommens geben sich die Sonderausschüsse eine Geschäftsordnung und ändern sie, sofern sie dies für angezeigt halten —
Erwägungsgrund 3 32012D0533BESCHLUSS DES RATES vom 24. September 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses (2012/533/EU)
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32018D0201BESCHLUSS (EU) 2018/201 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten — Gemischten Visaerleichterungsausschuss zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Das Abkommen sieht vor, dass sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt.
Erwägungsgrund 3 32013D0482BESCHLUSS DES RATES vom 30. September 2013 über den von der Europäischen Union im mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2013/482/EU)
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32020D2138BESCHLUSS (EU) 2020/2138 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 22 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemeinsame Ausschuss eine Geschäftsordnung.