Beschluss (EU) 2022/1994 des Rates vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Unterausschuss für geografische Angaben im Zusammenhang mit der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 240 Absatz 2 des Abkommens kann der Unterausschuss für geografische Angaben Beschlüsse fassen.
Erwägungsgrund 2 32022D1994
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