Erwägungsgrund 3 32022D2066
Ziel des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden „Abkommen“) und des Protokolls ist es, die Union und die Gabunische Republik (im Folgenden „Gabun“) in die Lage zu versetzen, enger zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und eine verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone Gabuns und im Atlantischen Ozean weiter zu fördern und gleichzeitig zu angemessenen Arbeitsbedingungen im Fischereisektor beizutragen.