Beschluss (EU) 2022/2078 des Rates vom 24. Oktober 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 106. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und auf der 79. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 und der Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe zu vertreten ist
Mit den Änderungen des Kapitels II-2 des SOLAS-Übereinkommens wird Lieferanten von ölhaltigem Brennstoff, die die Anforderungen an den Flammpunkt nicht erfüllt haben, Maßnahmen gegen Lieferanten von ölhaltigem Brennstoff, die erwiesenermaßen ölhaltigen Brennstoff geliefert haben, der die Mindestanforderungen an auf den Flammpunkt nicht erfüllt, sowie der Dokumentation des Flammpunkts der tatsächlichen Brennstoffcharge während des Bunkerns Rechnung getragen. Die Union sollte diese Änderungen unterstützen, da sie die Sicherheit von Schiffen erhöhen.
Erwägungsgrund 5 32022D2078
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