Beschluss (EU) 2022/2078 des Rates vom 24. Oktober 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 106. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und auf der 79. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 und der Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Namen der Union auf der MEPC 79 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen der Regel 14 des MARPOL-Übereinkommens und der Anhänge VII und IX der Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts, nämlich der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 7 32022D2078
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