Beschluss (EU) 2022/2103 des Rates vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf die Streichung der Kategorie „gewöhnliches natives Olivenöl“ aus Anhang B des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Der Beschluss wird nach Artikel 20 Absatz 1 des Übereinkommens völkerrechtlich bindend. Da der zu fassende Beschluss für die Union Rechtswirkung haben wird, ist es zweckmäßig, den im Rat der Mitglieder im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 5 32022D2103
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