Erwägungsgrund 7 32022D2103
Auf der 116. Tagung des Rates der Mitglieder oder gemäß Artikel 10 Absatz 6 des Übereinkommens im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels sollte der in diesem Beschluss festgelegte Standpunkt im Namen der Union vertreten werden. Das Verfahren zur Annahme von Beschlüssen durch Schriftwechsel sollte vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im November 2022 eingeleitet werden —