Gesetze
Gesetz wird geladen …
Insbesondere während der akuten Phase der COVID-19-Pandemie spielten die soweit erforderlich angepassten GLRG III somit eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Preisstabilität durch den Erhalt günstiger Finanzierungsbedingungen in einem disinflationären Umfeld und die Unterstützung des akkommodierenden geldpolitischen Kurses, welcher erforderlich ist, um erheblichen Abwärtsrisiken für die Wirtschaft und die Preisstabilität zu begegnen. In diesem Zeitraum gewährte die Europäische Zentralbank (EZB) den teilnehmenden Kreditinstituten im Rahmen von GLRG III außergewöhnlich günstige Finanzierungsbedingungen, um die Kreditvergabe an die Realwirtschaft in einer Zeit starker Belastungen aufrechtzuerhalten.
Der EZB-Rat hält sämtliche der am 10. Dezember 2020 erlassenen Maßnahmen für notwendig und verhältnismäßig, um den ernsten, durch die anhaltende Pandemie…
Seit Erlass des Beschlusses (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) wurden die Parameter und Bedingungen der GLRG III mehrfach rekalibriert, was angesichts der zum…
Am 10. Dezember 2020 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, die dazu beitragen sollen, günstige Finanzierungsbedingungen…
Am 10. Dezember 2020 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, die dazu beitragen sollen, günstige Finanzierungsbedingungen…
Während die Anhebung der wichtigsten Leitzinsen bisher reibungslos an die privaten Haushalte und Unternehmen im Euro-Währungsgebiet weitergegeben wurde,…
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, welche das Ziel der Preisstabilität und das ordnungsgemäße Funktionieren des geldpolitischen Transmissionsmechanismus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.