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Während die Anhebung der wichtigsten Leitzinsen bisher reibungslos an die privaten Haushalte und Unternehmen im Euro-Währungsgebiet weitergegeben wurde, erfordern die derzeitigen Umstände eine Beschleunigung der Transmission der Zinspolitik auf die Finanzierungsbedingungen im weiteren Sinne. Die derzeitige Preisgestaltung von GLRG III impliziert, dass der geltende Zinssatz vor und nach den zwei Sonderzinsperioden vom 24. Juni 2020 bis zum 23. Juni 2022 während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Geschäfts an den Einlagesatz oder den Hauptrefinanzierungssatz gebunden ist. Dies verlangsamt die Normalisierung der Kreditvergabekonditionen und beeinträchtigt die Fähigkeit der EZB, ihr Preisstabilitätsmandat zu erfüllen. Tatsächlich passt sich bei Anhebung der Leitzinsen der Zinssatz von GLRG III nur sehr langsam an. Die derzeitigen GLRG III-Bedingungen bieten den teilnehmenden Kreditinstituten somit kaum Anreize zur vorzeitigen Rückzahlung ihrer ausstehenden Beträge. Die derzeitigen GLRG III-Bedingungen tragen auch zum Fortbestand einer umfangreicheren Bilanz des Eurosystems bei, was wiederum der beabsichtigten geldpolitischen Normalisierung entgegenwirkt. Dies liegt daran, dass der Umfang der Bilanz einer Zentralbank ein wichtiges Signal dafür ist, wie akkommodierend die Geldpolitik für die Wirtschaft ist, und die Liquiditätskosten auf dem Markt unmittelbar beeinflusst. Eine Änderung der GLRG III-Bedingungen, die dazu führt, dass Teilnehmer nicht mehr von einer vorzeitigen Rückzahlung ihrer ausstehenden GLGR III-Beträge abgehalten werden, würde daher auch eine Verringerung des Umfangs der Bilanz des Eurosystems begünstigen, wodurch diese stärker mit dem aktuellen geldpolitischen Kurs in Einklang gebracht würde. Mit der Änderung der GLRG III-Bedingungen wird somit das Ziel der Gewährleistung der Preisstabilität verfolgt, indem die Normalisierung der Finanzierungsbedingungen beschleunigt und der Umfang der Bilanz verringert wird.
Es wird davon ausgegangen, dass die Bindung des GLRG III-Zinssatzes an den durchschnittlichen Einlagesatz oder den durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz…
Die Bindung des GLRG III-Zinssatzes an den durchschnittlichen Einlagesatz oder den durchschnittlichen Hauptrefinanzierungssatz während der Restlaufzeit des…
Seit Erlass des Beschlusses (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) wurden die Parameter und Bedingungen der GLRG III mehrfach rekalibriert, was angesichts der zum…
Am 27. Oktober 2022 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, um die zeitnahe Rückführung der Inflation auf den…
Etwaige nachteilige Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen auf die teilnehmenden Kreditinstitute werden dadurch abgemildert, dass die derzeitige günstige…
Am 10. Dezember 2020 hat der EZB-Rat beschlossen, zusätzliche geldpolitische Maßnahmen zu erlassen, die dazu beitragen sollen, günstige Finanzierungsbedingungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.