Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Anhang 31 Teil A Abschnitt 2 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“) legt ein auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei niedergelassenes Unternehmen den zuständigen Behörden der Vertragspartei oder, im Falle der Union, des Mitgliedstaats, in den der Fahrer entsandt wird, eine Entsendemeldung vor, wobei seit dem 2. Februar 2022 ein mehrsprachiges Standardformular der öffentlichen Schnittstelle zu verwenden ist, die an das mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Binnenmarktinformationssystem (IMI) angeschlossen ist. Eine zuständige Behörde kann jede Stelle sein, die auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene eingerichtet und im IMI registriert ist und über besondere Zuständigkeiten in Bezug auf die Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften verfügt.
Abweichend von Absatz 1 ist ein Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder des…
Abweichend von Absatz 1 ist ein Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder des…
Gemäß Anhang 31 Teil A Abschnitt 2 Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit legt ein auf dem Gebiet der anderen…
die Verpflichtung für das in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Unternehmen, spätestens bei Beginn der Entsendung den zuständigen nationalen Behörden…
Gemäß Anhang 31 Teil A Abschnitt 2 Artikel 7 Absatz 5 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit legt der Sonderausschuss für Straßenverkehr die technischen…
Gemäß Anhang 31 Teil A Abschnitt 2 Artikel 7 Absatz 5 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit legt der Sonderausschuss für Straßenverkehr die technischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.