Erwägungsgrund 4 32022D0220Nach Nummer 7.1 der Kooperationsvereinbarung wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, der sich aus Vertretern jeder Vertragspartei zusammensetzt. Nach Nummer…
Erwägungsgrund 4 32018D0253BESCHLUSS (EU) 2018/253 DES RATES vom 15. Februar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits eingesetzt wurde, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und zur Annahme des Mandats der Unterausschüsse und Arbeitsgruppen zu vertreten ist
Nach Artikel 53 Absatz 5 des Abkommens führen die Vertragsparteien gemeinsam den Vorsitz im Gemischten Ausschuss.
Erwägungsgrund 4 32017D2261BESCHLUSS (EU) 2017/2261 DES RATES vom 30. November 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Gemeinsamen Ministerausschuss und dem Gemeinsamen Kooperationsausschuss, die mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ministerausschusses sowie der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Kooperationsausschusses und der Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Abkommens verfügt der Gemeinsame Ministerausschuss über einen gemeinsamen Vorsitz bestehend aus dem…
Erwägungsgrund 2 32021D0102BESCHLUSS (EU) 2021/102 DES RATES vom 25. Januar 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 22 des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der Vertragsparteien (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) eingesetzt, der für die…
Erwägungsgrund 4 32017D0477BESCHLUSS (EU) 2017/477 DES RATES vom 3. März 2017 über den im Kooperationsrat im Rahmen des Abkommens über verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Arbeitsvereinbarungen des Kooperationsrates, des Kooperationsausschusses, der Fachunterausschüsse und etwaiger sonstiger Gremien
Gemäß Artikel 268 Absatz 6 und Artikel 269 Absatz 3 des Abkommens wird der Vorsitz im Kooperationsrat und im Kooperationsausschuss abwechselnd von einem…
Art. 3 Abs. 2 32011R0182VERORDNUNG (EU) Nr. 182/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Kommission.…