Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union (im Folgenden „EUV“), ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden Mitgliedstaaten, die sich an einem Projekt beteiligen, einladen möchten, sich an diesem Projekt zu beteiligen, die vom Rat festzulegenden Bedingungen erfüllt.
Nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), ob…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden…
Der Rat beschließt im Einklang mit Artikel 46 Absatz 6 EUV, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden Mitgliedstaaten, die sich an einem Projekt beteiligen,…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat im Einklang mit Artikel 46 Absatz 6 EUV, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.