Erwägungsgrund 2 32022D2249
Im Anschluss an die Verabschiedung der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) erließ das Direktorium am 19. April 2022 den Beschluss (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/22), um Änderungen der Bedingungen für das TARGET2-Komponentensystem der Europäischen Zentralbank (TARGET2-EZB) umzusetzen und die Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 der Europäischen Zentralbank zu bestimmen.