Erwägungsgrund 2 32022D0227
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2023 verlängert werden. Der Rat sollte sie unter Berücksichtigung der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Simbabwe fortlaufend überprüfen.