Erwägungsgrund 3 32022D0227
Drei Person sollten aus der in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden, und Anhang II des Beschlusses 2011/101/GASP sollte aufgehoben werden.