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Zwecks Umsetzung der SALW-Strategie der EU wird mit diesem Beschluss das Ziel verfolgt, die Bemühungen um die Sicherstellung einer sicheren Verwaltung von SALW und Munition zu unterstützen, indem die Entscheidungsprozesse der Akteure, die im Bereich der Ausfuhrkontrolle und der internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung tätig sind, verbessert werden.
Gemäß Absatz 1 werden mit diesem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt:
die Schaffung eines operativen AAMVS und
die Unterstützung der Bemühungen regionaler Organisationen und ihrer Mitgliedstaaten, ein eigenes AAMVS zu entwickeln.
Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Gemäß Absatz 1 werden mit diesem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt:
Gemäß Absatz 1 werden mit dem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt:
Gemäß Absatz 1 werden mit dem Beschluss folgende Ziele verfolgt:
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 und 2 genannten Ziele unternimmt die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses das Folgende:
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
eine ausführliche Beschreibung der Maßnahmen, die ergriffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um diesem Beschluss nachzukommen; und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.