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Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen zielt dieser Beschluss darauf ab, die Risiken des unerlaubten Handels mit SALW und ihrer unkontrollierten Verbreitung in, nach oder aus Südosteuropa zu verringern, die die Sicherheit untergraben, indem sie die nachhaltige Friedenskonsolidierung und die sozioökonomische Entwicklung behindern, zum Zusammenbruch der Ordnung beitragen, Terrorismus und kriminelle Gewalt schüren oder zum Wiederaufflammen des Konflikts führen.
Gemäß Absatz 1 werden mit dem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt:
Verringerung des Risikos der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW in der Republik Albanien,
Unterstützung von Bosnien und Herzegowina bei der Minderung von Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von SALW und der zugehörigen Munition sowie dem unerlaubten Handel damit,
Unterstützung der Verstärkung der bestehenden K-9-Fähigkeiten der Polizei im Kosovo und ihres direkten Beitrags zur Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des Handels damit im Westbalkan,
Verringerung des Risikos der Verbreitung von Waffen und des Missbrauchs von SALW in der Republik Nordmazedonien durch den Ausbau der Präventions-, Aufdeckungs-, Analyse- und Ermittlungskapazitäten des Innenministeriums und anderer Regierungseinrichtungen,
Verringerung des Risikos unbeabsichtigter Explosionen in Munitionslagern und Verringerung der Umlenkung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition aus Lagerungsstätten des montenegrinischen Verteidigungsministeriums,
Verringerung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit in unerlaubtem Besitz befindlichen SALW, dem Missbrauch legaler SALW und dem unerlaubten Handel mit SALW in Serbien,
Unterstützung der OSZE-Teilnehmerstaaten, damit diese ihre Zusagen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition besser planen, umsetzen und — falls erforderlich — verstärken können.
Die Begünstigten des Projekts sind:
die mit der Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und zugehöriger Munition betrauten und für diese zuständigen Behörden in Südosteuropa, insbesondere der SALW-Ausschuss/Koordinierungsausschuss für SALW-Kontrolle, das Innenministerium und Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei. Weitere beteiligte Behörden sind das Ministerium für Sicherheit, die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafvollzugsbehörden in Bosnien und Herzegowina sowie das Verteidigungsministerium in Montenegro. In Serbien ist mit dem Projekt auch die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Fragen der SALW-Kontrolle befassen (unmittelbar Begünstigte), geplant;
die Bevölkerungen der Hoheitsgebiete in Südosteuropa und ihre europäischen Nachbarländer, die durch den Einsatz unerlaubter SALW und zugehöriger Munition bei kriminellen Aktivitäten und Terrorismus und durch den gewaltsamen Missbrauch von SALW gefährdet sind (mittelbar Begünstigte);
die beauftragten Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten, denen verstärkte Kontrollkapazitäten für SALW und zugehörige Munition in Südosteuropa zugutekommen, unter anderem durch einen besseren Informationsaustausch sowie Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen wie Risikoermittlung, Ermittlung und Rückverfolgung, Aufdeckung und Beschlagnahme von unerlaubten SALW und zugehöriger Munition (mittelbar Begünstigte).
Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses Maßnahmen in folgenden Bereichen unterstützen: —…
Zwecks Umsetzung der SALW-Strategie der EU wird mit diesem Beschluss das Ziel verfolgt, die Bemühungen um die Sicherstellung einer sicheren Verwaltung von SALW…
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele wird die Union im Wege des vorliegenden Beschlusses Maßnahmen in folgenden Bereichen unterstützen: —…
Nummer 3.1 des Anhangs des Beschlusses 2013/730/GASP erhält folgende Fassung: „3.1. Verstärkter Schutz der Bestände durch bessere Infrastrukturen und…
Zwecks Umsetzung der Strategie der EU zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten…
Zur Umsetzung der EU-SALW-Strategie besteht der Zweck dieses Beschlusses darin, die vollständige und wirksame Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.