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Die Regelung für die Entschädigung für Ausfallzeiten von Arbeitnehmern gilt für Unternehmen, Selbständige und Lizenzgebührzahler, deren Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit gegenüber dem Zeitraum August-Oktober 2020 um durchschnittlich mindestens 20 % zurückgegangen ist. Je nach steuerlicher Behandlung erhalten beurlaubte Arbeitnehmer oder Selbstständige im Rahmen der Regelung eine Entschädigung in Höhe von 50 % oder 70 % ihres Gehalts oder ihrer Einkünfte. Die Mindestunterstützung ist auf 500 EUR, die maximale Unterstützung auf 1 000 EUR je Beschäftigten und Kalendermonat festgesetzt. Geschaffen wurde die Regelung durch die „Kabinettsverordnung Nr. 709 (angenommen am 24. November 2020 und geändert am 12. Januar 2021 , 19. Januar 2021 , 4. Februar 2021 und 26. Februar 2021 ) ‚Regelungen für die Entschädigung von Steuerzahlern für Ausfallzeiten zwecks Fortsetzung ihrer Tätigkeiten unter den Bedingungen der COVID-19-Krise‘“. Durch die Maßnahme wird die in Artikel 3 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 genannte Regelung auf Angestellte aus der Beauty-Branche ausgeweitet, kommen Personen, deren steuerliche Behandlung sich mit Wirkung ab 2021 geändert hat, künftig als Begünstigte in Betracht, werden die Voraussetzungen, unter denen die Nutzer von besonderen Steuerpatenten („patentmaksā“) für eine Unterstützung infrage kommen, verbessert, und wird den Begünstigten die Möglichkeit eingeräumt, sich bei der Beantragung der Unterstützung zwischen zwei Zuschlagskriterien zu entscheiden.
Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten…
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 an seine Arbeitnehmer zur…
Für Personal, das aufgrund einer Anordnung nach Absatz 1 abgestellt wurde, wird den Postunternehmen ab dem Beginn des Einsatzes je Person und angefangener…
die Regelung für die Entschädigung für Ausfallzeiten von Arbeitnehmern gemäß den ‚Kabinettsverordnungen Nr. 179 vom 31. März 2020‚über Regelungen für die…
Mit der Regelung für Lohnzuschüsse werden Arbeitgeber unterstützt, deren Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit um mindestens 20 % zurückgegangen sind.…
Mit der Regelung für die Entschädigung für Ausfallzeiten von Arbeitnehmern verbunden ist der in Artikel 3 Buchstabe c des Durchführungsbeschlusses (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.