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Am 6. Oktober 2022 hat Lettland die Union um weiteren finanziellen Beistand in Höhe von 167 607 000 EUR ersucht, um die 2020, 2021 und 2022 unternommenen nationalen Anstrengungen zur Eindämmung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs und zur Reaktion auf dessen sozioökonomische Folgen für Arbeitnehmer und Selbstständige weiter zu ergänzen. Insbesondere hat Lettland die in den Erwägungsgründen 8 bis 12 dargelegten Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen verlängert oder geändert.
Lettland erfüllt die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/672 festgelegten Bedingungen für ein Ersuchen um finanziellen Beistand. Lettland hat der Kommission…
Auf einen zweiten Antrag Lettlands vom 11. März 2021 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/677 zur Änderung des…
Auf Antrag Lettlands vom 7. August 2020 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1351 finanziellen Beistand in Form eines Darlehens in…
Die Kommission hat Lettland konsultiert und den unvermittelten und heftigen Anstieg der tatsächlichen und geplanten öffentlichen Ausgaben, der — wie im Antrag…
Durch den COVID-19-Ausbruch wurde ein erheblicher Teil der Erwerbsbevölkerung in Lettland dazu gezwungen, seine Arbeit ruhen zu lassen. Dies hat in Lettland zu…
Zudem hat Lettland eine Reihe gesundheitsbezogener Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise verlängert oder geändert. Das betrifft insbesondere die in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.