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Mit der Regelung für die Entschädigung für Ausfallzeiten von Arbeitnehmern verbunden ist der in Artikel 3 Buchstabe c des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 genannte Kinderbonus für Arbeitnehmer, für den Lettland zusätzliche Unterstützung beantragt. Der Bonus von 50 EUR pro Monat und Kind stellt eine zusätzliche Unterstützung für zwangsbeurlaubte Arbeitnehmer dar, die Anspruch auf eine Einkommensteuerermäßigung für unterhaltsberechtigte Personen haben. Diese Unterstützungsmaßnahme wurde durch die „Kabinettsanordnung Nr. 706 vom 1. Dezember 2020‚über die Zuweisung von Finanzmitteln aus dem im Staatshaushalt vorgesehenen Programm ‚Mittel für unvorhergesehene Ereignisse‘‘“ und der „Kabinettsanordnung Nr. 15 vom 11. Januar 2021‚über die Zuweisung von Finanzmitteln aus dem im Staatshaushalt vorgesehenen Programm ‚Mittel für unvorhergesehene Ereignisse‘‘“ verlängert. Die Maßnahme kann als den in der Verordnung (EU) 2020/672 genannten Kurzarbeitsregelungen ähnlich betrachtet werden, da sie Einkommensbeihilfen für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht, die dazu beitragen, bei Schulschließungen die Kinderbetreuungskosten zu decken, und den Eltern dabei behilflich ist, weiter ihrer Arbeit nachzugehen und ihr Beschäftigungsverhältnis nicht zu gefährden.
Mit den Krankengeldleistungen für Eltern und Pflegende werden Arbeitnehmer unterstützt, die nicht von zu Hause aus arbeiten können und Kinder unter 10 Jahren…
Am 6. Oktober 2022 hat Lettland die Union um weiteren finanziellen Beistand in Höhe von 167 607 000 EUR ersucht, um die 2020, 2021 und 2022 unternommenen…
Die Regelung für die Entschädigung für Ausfallzeiten von Arbeitnehmern gilt für Unternehmen, Selbständige und Lizenzgebührzahler, deren Einkommen aus…
Mit Prämien in Höhe von 20 % bis 100 % der monatlichen Bezüge für ärztliches und sonstiges Fachpersonal, dessen Arbeit mit der COVID-19-Krise verbunden ist,…
Mit der Regelung für Lohnzuschüsse werden Arbeitgeber unterstützt, deren Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit um mindestens 20 % zurückgegangen sind.…
Das zusätzliche Darlehen war von Lettland zur Finanzierung der in Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1351 genannten Kurzarbeitsregelungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.