Erwägungsgrund 1 32022D2283
Auf Antrag Lettlands vom 7. August 2020 gewährte der Rat dem Land mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1351 finanziellen Beistand in Form eines Darlehens in Höhe von maximal 192700000 EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 15 Jahren und einem Bereitstellungszeitraum von 18 Monaten, um die nationalen Anstrengungen zur Eindämmung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs und zur Bewältigung der sozioökonomischen Folgen dieses Ausbruchs für Arbeitnehmer und Selbstständige zu ergänzen.