Erwägungsgrund 8 32022D2352
Die Unterstützungsmaßnahmen werden unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509, insbesondere der Achtung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates, insbesondere unter Einhaltung der Vorschriften zur Ausführung der im Rahmen des EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben durchgeführt.