Art. 8 32022D2245BESCHLUSS (GASP) 2022/2245 DES RATES vom 14. November 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte durch Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D2353Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D2352BESCHLUSS (GASP) 2022/2352 DES RATES vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der georgischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D2356BESCHLUSS (GASP) 2022/2356 DES RATES vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32021D2134BESCHLUSS (GASP) 2021/2134 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der georgischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.