Beschluss (GASP) 2022/2356 des Rates vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D2356
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