Erwägungsgrund 5 32022D2355
Unterstützungsmaßnahmen sind unter Beachtung der Grundsätze und Anforderungen des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates, insbesondere im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates, insbesondere unter Einhaltung der Vorschriften für die Ausführung der im Rahmen des EFF finanzierten Einnahmen und Ausgaben durchzuführen.