Erwägungsgrund 3 32022D2377
Angesichts der sehr ernsten Lage in der DRK ist der Rat der Auffassung, dass die Benennungskriterien des Beschlusses 2010/788/GASP geändert werden sollten, um gezielte restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ermöglichen, die den bewaffneten Konflikt, die Instabilität oder die Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo aufrechterhalten, unterstützen oder davon profitieren.