Beschluss (GASP) 2022/240 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Am 20. September 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1693 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D0240
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