Erwägungsgrund 2 32022D0240
In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida sowie mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollten zwei weitere Personen und zwei weitere Gruppen in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden.