Erwägungsgrund 1 32022D2417
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1165 des Rates vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 29. Juni 2022 unterzeichnet.