Beschluss (EU) 2022/2423 der Kommission vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Schweden vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8716) (Nur der schwedische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
Art. 2 32022D2423
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