Erwägungsgrund 1 32022D2435
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1158 des Rates vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 29. Juni 2022 unterzeichnet.