Erwägungsgrund 3 32022D2435
Da die von den Mitgliedstaaten erteilten Genehmigungen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister und die bilateralen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und der Ukraine den ukrainischen Güterkraftverkehrsunternehmern nicht die nötige Flexibilität bieten, um ihren Betrieb durch die Union und mit der Union auszuweiten und vorauszuplanen, ist es von entscheidender Bedeutung, den Güterkraftverkehr für bilaterale Beförderungen und den Transitverkehr zu liberalisieren.