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Die Maßnahme im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2022/151 sollte bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden, um die Evakuierung der auf der Liste stehenden besonders schutzbedürftigen Personen zu ermöglichen —
Die Maßnahme im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2022/151 sollte bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden —
Der Rat hat am 3. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/151 des Rates über eine Maßnahme der Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders…
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2022 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten diese Maßnahmen bis zum 12.…
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2022 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2022 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.