Beschluss (GASP) 2022/2442 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/151 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Evakuierung bestimmter besonders schutzbedürftiger Personen aus Afghanistan
Der Rat hat am 3. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/151 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D2442
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